Voraus des Ehegatten bei ungenutzten Haushaltsgegenständen (§ 1932 BGB)

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Hartmut Zeisig stirbt ohne Testament und hinterlässt seine Frau Renate sowie die Kinder Milan und Sonja. Es gibt keinen Ehevertrag, und im Nachlass von 400.000 € befinden sich diverse Haushaltsgegenstände. Den Konzertflügel im Wert von 12.000 € hatte Hartmut selbst gespielt; Renate spielt kein Instrument und nutzt den Flügel nicht.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Da kein Ehevertrag existiert, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was Renates Erbquote neben den Kindern auf insgesamt 1/2 erhöht.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Renate darf den Konzertflügel im Wert von 12.000 € als Voraus verlangen, da er Teil der Haushaltsgegenstände ist.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Da der Flügel nicht zum Voraus gehört, bleibt er im Nachlass und wird bei der Erbauseinandersetzung nach den Quoten verteilt.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der Voraus ist eine Nachlassverbindlichkeit, die vor der Verteilung des restlichen Erbes zu erfüllen ist.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.

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