Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Die Regierung bewilligt U am 9. April 2026 84 000 Euro; ausgezahlt wird am Freitag, dem 12. Juni 2026. Am 26. Januar 2027 widerruft sie wegen zweckwidriger Verwendung in voller Höhe für die Vergangenheit vom 12. Juni 2026 an und setzt Erstattung und Zinsen fest. U zahlt am Montag, dem 15. März 2027. Der Basiszinssatz beträgt bis zum 30. Juni 2026 1,00 v. H., dann 0,50 v. H. und ab 1. Januar 2027 0,75 v. H.
Der Leistungsbescheid über die 84 000 Euro braucht neben Art. 49a I BayVwVfG keine weitere Ermächtigungsgrundlage.
Weil U das Geld längst ausgegeben hat, kann er der Erstattung nach Art. 49a II 1 BayVwVfG mit § 818 III BGB den Wegfall der Bereicherung entgegenhalten.
Die Zinsen laufen vom Eintritt der Unwirksamkeit an, nicht vom Tag der Auszahlung und nicht vom Tag des Bescheids.
Zu verzinsen ist mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz; die Forderung beläuft sich damit auf 87 570,58 Euro.
Hätte U das Geld nur verspätet, aber am Ende zweckentsprechend eingesetzt, könnte die Regierung Zinsen verlangen, ohne den Bescheid aufzuheben.
Art. 49a Abs. 4 BayVwVfG und Art. 49 Abs. 2a S. 1 Nr. 1 BayVwVfG knüpfen an denselben Zeitpunkt an, weil sie denselben Vorgang meinen.
Der Bescheid trägt drei Regelungen, und sie stehen in drei Ziffern — die dritte mit einer Formel, die sich nicht auf eine feste Prozentzahl festlegt.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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