Verwerfung oder Vorlage bei Zweifeln an Verordnung und Ermächtigung (Art. 30 LStVG, Art. 100 I GG)

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Stadt S hat eine Verordnung über den Konsum alkoholischer Getränke erlassen; § 2 und § 4 liegen vor. Gestützt auf § 2 untersagt S dem A nach Art. 7 II Nr. 1 LStVG mit Bescheid vom 24. April 2026 für drei Monate den Aufenthalt auf dem Bahnhofsvorplatz. A klagt. Der Berichterstatter hält § 2 für unwirksam und zweifelt außerdem an Art. 30 I LStVG.

Verordnung der Stadt ... über das Verbot des Konsums alkoholischer Getränke
auf öffentlichen Flächen (Übungsvorschrift - eine Verordnung dieses Inhalts
gibt es nicht)

§ 2  Verbot
(1) 1Auf allen öffentlichen Flächen im Stadtgebiet ist der Konsum
    alkoholischer Getränke untersagt. 2Satz 1 gilt nicht innerhalb von
    Gebäuden und auf genehmigten Freischankflächen.
(2) Untersagt ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn diese
    den Umständen nach zum Konsum auf den Flächen des Absatzes 1 bestimmt
    sind.

§ 4  Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am ... in Kraft. 2Sie tritt sechs Jahre nach ihrem
Inkrafttreten außer Kraft.
  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 2 Abs. 1 Satz 1 überschreitet die Ermächtigung, und der Nachweis lässt sich am Wortlaut führen, ohne dass es auf eine Wertung ankäme.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die sechsjährige Geltungsdauer des § 4 Satz 2 ist unschädlich, weil Art. 50 II 1 LStVG für bewehrte Verordnungen zwanzig Jahre zulässt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für § 2 verwirft die Kammer selbst; ginge es um Art. 30 I LStVG, stünde die Weiche in Art. 100 I 1 GG — und sie richtet sich nach dem Maßstab, nicht nach der Herkunft der Norm.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil der Berichterstatter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Art. 30 I LStVG hat, ist das Verfahren auszusetzen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Vorlage scheitert hier schon an der Entscheidungserheblichkeit — und daran scheitern Vorlagen am häufigsten.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Käme es doch auf Art. 30 I LStVG an, träte an die Stelle des Urteils ein Beschluss mit zwei Ziffern und einer langen Begründung.

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