Vertragsaufhebung als Schadensersatz (§ 249 I BGB)

Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

F verkauft seine Fahrschule für 148.000 € an S. Grundlage der Preisverhandlung ist eine Umsatzübersicht; rund 40 Prozent des Umsatzes stammen aus einem Rahmenvertrag mit einer Spedition. Den hat die Spedition sechs Wochen zuvor gekündigt; F weiß es und schweigt, S fragt nicht. Ohne ihn war der Betrieb 96.000 € wert.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil S nicht nach dem Rahmenvertrag mit der Spedition gefragt hat, traf F keine Aufklärungspflicht.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Wer die eigene Auskunft im Moment ihrer Erteilung als überholt kennt, muss sie richtigstellen.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    S kann die Aufhebung des Kaufvertrags verlangen, obwohl die culpa in contrahendo kein Gestaltungsrecht gibt.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Will S die Fahrschule behalten, kann sie stattdessen die Differenz von 52.000 € ersetzt verlangen.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    S muss beweisen, dass F sich auf einen Preis von 96.000 € eingelassen hätte.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung weiterlesen.

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