Vernehmung per Bild-Ton-Übertragung (§ 247a StPO)

Strafrecht III · Hauptverhandlung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vor der großen Strafkammer steht A wegen Totschlags; die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht. Der Sachverständige S ist im Ausland und bittet, per Bild und Ton zugeschaltet zu werden. Die Zeugin Z, die das Geschehen im Treppenhaus als Einzige beobachtet hat, liegt nach einer Operation im Krankenhaus und ist ausweislich eines Attests für mehrere Wochen nicht reisefähig.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, muss in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger gehört werden.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    S darf zugeschaltet werden, weil § 247a II 1 StPO für Sachverständige keine besonderen Voraussetzungen verlangt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Vernehmung der Z trägt nicht der erste, sondern der zweite Halbsatz des § 247a I 1 StPO.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Anordnung ergeht durch Beschluss des Gerichts, ist zu begründen und kann nicht mit der Beschwerde angegriffen werden.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil Z sich an einem anderen Ort aufhält, ist ihre Vernehmung keine Vernehmung im Sinne des § 250 S. 1 StPO.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ob die Vernehmung aufgezeichnet wird, hängt an zwei Voraussetzungen, die beide erfüllt sein müssen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht III · Hauptverhandlung weiterlesen.

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