Vermutungswirkung und Beweiskraft des Erbscheins (§ 2365 BGB)

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Das Nachlassgericht erteilt der Tochter A einen Erbschein als Alleinerbin ihres Vaters R. Sie legt ihn der Bank vor und verlangt Auszahlung von 96.000 €. Die Bank verweigert sie, weil ein Neffe angerufen und ein späteres Testament behauptet hat.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Erst der erteilte Erbschein macht A zur Erbin ihres Vaters R und begründet damit ihr Erbrecht.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Erbschein begründet die Vermutung, dass A das angegebene Erbrecht zusteht und sie nicht weiter beschränkt ist.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Bank muss die 96.000 € an A auszahlen, solange sie nur einen Anruf und keinen Beweis für ein späteres Testament hat.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Zahlt die Bank an A, wird sie nach § 2367 BGB auch dann frei, wenn der Erbschein unrichtig ist.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Stellt sich die Unrichtigkeit heraus, wird der Erbschein schon mit dem Einziehungsbeschluss kraftlos, auch wenn das Gericht die Urkunde noch nicht zurückerhalten hat.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.

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