Unser gemeinsamer letzter Wille

Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Clara und Doris leben seit Jahren zusammen, sind aber nicht verheiratet. Auf einem Blatt mit der Überschrift „Unser gemeinsamer letzter Wille“ setzen sie sich gegenseitig als Erbinnen ein; Clara schreibt den gesamten Text von Hand, beide unterschreiben. Sie glauben, damit seien sie so aneinander gebunden wie Eheleute.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten errichten.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil Clara den gesamten Text eigenhändig geschrieben und beide unterschrieben haben, ist das gemeinsame Blatt als gemeinschaftliches Testament formwirksam.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für Doris kann das Blatt nicht als eigenes eigenhändiges Testament aufrechterhalten werden.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zwei getrennte Einzeltestamente würden das Bindungsziel der beiden erreichen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein in ein Einzeltestament aufgenommener Verzicht auf das Widerrufsrecht wäre unwirksam.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Clara und Doris erreichen ihr Bindungsziel nur über einen notariell beurkundeten Erbvertrag.

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