Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Clara und Doris leben seit Jahren zusammen, sind aber nicht verheiratet. Auf einem Blatt mit der Überschrift „Unser gemeinsamer letzter Wille“ setzen sie sich gegenseitig als Erbinnen ein; Clara schreibt den gesamten Text von Hand, beide unterschreiben. Sie glauben, damit seien sie so aneinander gebunden wie Eheleute.
Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten errichten.
Weil Clara den gesamten Text eigenhändig geschrieben und beide unterschrieben haben, ist das gemeinsame Blatt als gemeinschaftliches Testament formwirksam.
Für Doris kann das Blatt nicht als eigenes eigenhändiges Testament aufrechterhalten werden.
Zwei getrennte Einzeltestamente würden das Bindungsziel der beiden erreichen.
Ein in ein Einzeltestament aufgenommener Verzicht auf das Widerrufsrecht wäre unwirksam.
Clara und Doris erreichen ihr Bindungsziel nur über einen notariell beurkundeten Erbvertrag.
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