Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Sophie lässt in ihrer selbstgenutzten Wohnung das Badezimmer von einem Handwerksbetrieb renovieren und beschäftigt zusätzlich eine Reinigungshilfe über eine Firma. Für beide Leistungen liegen ihr Rechnungen vor, in denen die Arbeitskosten gesondert ausgewiesen sind. Sophie bezahlt beide Rechnungen per Überweisung auf das Konto der Leistenden.
Die begünstigten Aufwendungen werden bei Sophie als Sonderausgaben von der Summe der Einkünfte abgezogen.
Für die Reinigungshilfe kommt eine Ermäßigung von 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 €, in Betracht.
Für die Badrenovierung kann Sophie 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €, abziehen.
Auch die auf der Handwerkerrechnung ausgewiesenen Materialkosten sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
Hätte Sophie die Handwerkerrechnung in bar bezahlt, wäre die Ermäßigung insoweit ausgeschlossen.
Sophie steht für beide Leistungen eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG zu.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung weiterlesen.
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