Splittingtarif bei Ehegatten

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die zusammenveranlagten Eheleute B erzielen im Veranlagungszeitraum 2024 ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von 160.000 €.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Splittingtarif nach § 32a Abs. 5 EStG stellt sicher, dass Ehegatten bei der Einkommensteuer wie eine wirtschaftliche Einheit behandelt werden, um die Belastung durch den progressiven Steuertarif zu mildern.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Splittingverfahren führt nur dann zu einer steuerlichen Entlastung, wenn beide Ehegatten ein annähernd gleich hohes Einkommen erzielen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Berechnung der Einkommensteuer bei zusammenveranlagten Ehegatten wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Steuertarif für den Grundtarif wird für die Berechnung des Splittingvorteils direkt auf das gesamte gemeinsame Einkommen von 160.000 € angewendet.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Steuer wird zunächst für die hälftige Summe von 80.000 € ermittelt und das Ergebnis anschließend verdoppelt.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Splittingvorteil entspricht exakt der Differenz zwischen der Steuer nach dem Grundtarif und der Steuer nach dem Splittingtarif.

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