Spekulationsfrist und Freigrenze bei Goldmünzen (§ 23 I 1 Nr. 2 EStG)

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 3 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Theo kauft privat Goldmünzen und verkauft diese bereits fünf Monate später mit einem deutlichen Gewinn von 3.500 Euro. Weitere private Veräußerungsgeschäfte tätigt Theo in diesem Kalenderjahr nicht. Es stellt sich die Frage, ob dieser Gewinn steuerbar ist.

  1. Aussage 1 von 3 · Richtig oder falsch?

    Bei Goldmünzen als anderen Wirtschaftsgütern beträgt die Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ein Jahr.

  2. Aussage 2 von 3 · Richtig oder falsch?

    Weil Theo die Goldmünzen bereits nach fünf Monaten wieder verkauft hat, bleibt sein Veräußerungsgewinn steuerfrei.

  3. Aussage 3 von 3 · Richtig oder falsch?

    Theos Gewinn von 3.500 Euro ist steuerpflichtig, weil sein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr nicht weniger als 1.000 Euro beträgt.

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