So weit reichte die Berufung

Strafrecht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Das Amtsgericht hat A wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Zur zweiten Tat teilen die Gründe nur mit, A habe „Waren aus dem Regal genommen und den Kassenbereich passiert“; zu Vorsatz und Zueignungsabsicht steht nichts. A beschränkte die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; die kleine Strafkammer hat am 17. März 2026 allein die Strafe neu bemessen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wie weit die Berufung reichte, prüft das Revisionsgericht von Amts wegen — und die allgemeine Sachrüge genügt dafür.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wirksam ist die Beschränkung nur, wenn zwei Dinge zusammenkommen — und das zweite fehlt hier.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Beschränkung unwirksam ist, war die Berufung unzulässig, und die Kammer hätte sie verwerfen müssen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Dann wird das Berufungsurteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt, weil eine Verfahrensvoraussetzung gefehlt hat.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wäre die Beschränkung wirksam gewesen, wäre die Kammer allein an die Tatsachen gebunden gewesen, in denen die Merkmale des Tatbestandes stecken.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der umgekehrte Fehler kommt ebenso vor: Die Kammer übergeht eine wirksame Beschränkung — und dann wird doch eingestellt.

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