Sieben Jahre ohne Mahnung

Sachenrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Bank U hat F ein Darlehen über 50.000 € gegeben; gesichert ist es durch eine Hypothek am Grundstück der M, die persönlich nicht haftet. 2019 kündigt U und stellt die Restschuld fällig; gezahlt, gemahnt und geklagt wird nicht. 2026 verlangt die Bank von M Duldung der Zwangsvollstreckung wegen 50.000 € Hauptforderung und 11.000 € Zinsen der Jahre 2019 bis 2022. M erhebt die Einrede der Verjährung.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    M kann der Hypothek die Verjährungseinrede entgegenhalten, die dem persönlichen Schuldner F zusteht.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Mit der Verjährungseinrede der M ist auch die Duldungspflicht wegen der Hauptforderung von 50.000 € erledigt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die 11.000 € rückständiger Zinsen gilt dieselbe Durchbrechung wie für die Hauptforderung.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 1137 I 1 BGB gibt M darüber hinaus die Einreden, die nach § 770 BGB einem Bürgen zustehen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Verzichtete F auf die Verjährungseinrede, verlöre M sie mit.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hätte die Bank F die Restschuld erlassen, wäre nicht § 1169 BGB der Weg, sondern §§ 1163 I 2, 1177 I 1, 894 BGB.

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