Öffentliches Recht I · Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Gemeinde vergibt Sondernutzungserlaubnisse für Freischankflächen nach einer Richtlinie, die der Gemeinderat am 9. Oktober 2023 beschlossen hat; Nummer 5 lässt höchstens 20 Quadratmeter zu. Seit dem Frühjahr 2024 hat die Gemeinde in vier Fällen 30 Quadratmeter zugelassen. Den Antrag des G über 28 Quadratmeter lehnt sie ab: Die Richtlinie sei für die Verwaltung bindend, für Abweichungen sei kein Raum.
Die Richtlinie bindet die Gemeinde gegenüber G nicht; ihre Außenwirkung entsteht über eine ganz andere Norm.
Maßgeblich bleibt der Text der Richtlinie; die vier abweichenden Zulassungen sind unbeachtlich, weil sie ihr gerade nicht entsprachen.
Der Satz, die Richtlinie sei bindend, ist über den Gleichheitsverstoß hinaus ein zweiter, eigenständiger Ermessensfehler.
Weil die Praxis die Gemeinde über Art. 3 Abs. 1 GG bindet, darf sie zum Text ihrer Richtlinie nicht mehr zurückkehren.
Wäre die Richtlinie ganz neu und noch nie angewandt worden, gäbe es mangels Praxis keine Selbstbindung.
Der Absatz, der die Richtlinie in den Bescheid holt, muss drei Aussagen enthalten — und die erste betrifft gar nicht die Richtlinie.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I · Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.