Sechs Wochen ab dem achten Mai

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

E stirbt am 4. Mai ohne Testament. Zum Nachlass gehört ein Bankdarlehen über 52.000 €. Ihr einziger Sohn S erfährt am 8. Mai vom Tod und weiß an diesem Tag auch, dass er erbt. Am 1. Juli erklärt er zur Niederschrift des Nachlassgerichts die Ausschlagung.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    S ist schon mit dem Erbfall Erbe geworden, ohne dass es dafür einer Erklärung bedurft hätte (§ 1942 I BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Frist des § 1944 I BGB lief ab dem Todestag, also ab dem 4. Mai.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Frist begänne nicht vor der Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht, wenn E ein Testament hinterlassen hätte.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 1945 I BGB lässt die Ausschlagung nur zur Niederschrift des Nachlassgerichts zu, die öffentlich beglaubigte Form genügt nicht.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Mit dem Ablauf der Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft als angenommen, so dass S für das Darlehen haftet.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.

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