Schenkungsverbot des Vorerben und seine Gestaltung (§ 2113 BGB)

Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Eheleute Ottburg setzen sich gegenseitig als Vorerben ein, die drei Kinder sind Nacherben. Sie möchten jedoch, dass der Längerlebende den Enkeln zu Lebzeiten größere Beträge schenken darf, ohne dass die Kinder diese später zurückfordern können.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der Vorerbe ist in seiner Verfügungsgewalt über Grundstücke oder Schenkungen aus dem Nachlass grundsätzlich durch § 2113 Abs. 2 BGB beschränkt, um den Nacherben vor Schmälerungen zu schützen.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die Notarin kann einfach anordnen, dass der Vorerbe von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit ist, wodurch er den Nachlass auch unentgeltlich verschenken darf.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Ein bedingtes Vorausvermächtnis zugunsten des Vorerben ist eine rechtssichere Gestaltung, um Gegenstände aus der Nacherbenbindung zu lösen.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die Nacherben per Vermächtnis zu verpflichten, in jede Schenkung des Vorerben einzuwilligen, ist rechtlich unbedenklich und der Standardweg.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess weiterlesen.

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