Sachschaden an privat genutzten Gegenständen (§ 1 I 2 ProdHaftG)

Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die W GmbH stellt Heizdecken her und vertreibt sie unter eigenem Namen. Schreinerin S kauft zwei Stück; bei beiden ist der Temperaturbegrenzer im Serienentwurf falsch ausgelegt. Die eine kokelt im Kinderzimmer und zerstört ein Bett (Zeitwert 900 €), die andere in der Werkstatt die ausschließlich beruflich genutzte Hobelbank (Zeitwert 2.600 €).

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein falsch ausgelegter Temperaturbegrenzer der ganzen Baureihe ist ein Fehler nach § 3 I ProdHaftG.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    W kann sich nach § 1 II ProdHaftG damit entlasten, alle einschlägigen technischen Normen eingehalten zu haben.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    S kann für das zerstörte Bett Ersatz nach § 1 I 2 ProdHaftG verlangen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Hobelbank bekommt S nichts, weil sie ihrer Art nach kein Gegenstand privaten Gebrauchs ist.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für das Bett schuldet W 900 €, weil dieser Betrag die Schwelle des § 11 ProdHaftG übersteigt.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein Ausschluss dieser Haftung in Ws Verkaufsbedingungen wäre nach § 14 ProdHaftG nichtig.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung weiterlesen.

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