Öffentliches Recht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Das Landratsamt L widerruft A mit Bescheid vom Dienstag, dem 14. April 2026, die gaststättenrechtliche Erlaubnis (Ziffer 1) und stellt in Ziffer 2 fest, dass A seine Anlage nur mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung betreiben darf. Eine Vollziehungsanordnung enthält der Bescheid nicht. A erhebt am 4. Mai 2026 Klage; am selben Tag klagt er gegen die dem Nachbarn H erteilte Baugenehmigung.
Die Klage hat gegen beide Ziffern aufschiebende Wirkung — auch gegen die Feststellung in Ziffer 2, an der es nichts zu vollstrecken gibt.
Weil A erst am 4. Mai 2026 geklagt hat, tritt die aufschiebende Wirkung auch erst von diesem Tag an ein.
Hätte A statt der Klage einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gestellt, wäre keine aufschiebende Wirkung eingetreten.
Weil § 80 I 2 VwGO die Verwaltungsakte mit Doppelwirkung ausdrücklich einbezieht, hat auch die Klage des A gegen die Baugenehmigung des H aufschiebende Wirkung.
Der Widerruf in Ziffer 1 bleibt trotz der aufschiebenden Wirkung wirksam; gehemmt ist allein seine Vollziehbarkeit.
Wäre die Klage des A gegen Ziffer 1 offensichtlich unzulässig, träte insoweit keine aufschiebende Wirkung ein.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht IV weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.