Rechtsnorm oder Allgemeinverfügung bei der Wegsperrung (Art. 35 BayVwVfG)

Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Ein gemeindlicher Uferweg wird vom 1. Juni bis zum 31. August 2026 saniert. Der Gemeinderat beschließt eine „Satzung über die Sperrung des Uferwegs während der Sanierung“ und lässt sie am 26. Mai 2026 ortsüblich bekanntmachen. Eine Anhörung findet nicht statt, eine Begründung enthält der Beschluss nicht. A, der den Weg täglich nutzt, fragt nach der richtigen Klageart.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ob eine Rechtsnorm oder eine Allgemeinverfügung vorliegt, entscheidet nicht die gewählte Erlassform.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil sich die Sperrung an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richtet, ist sie eine Rechtsnorm.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Gegen die Sperrung ist die Anfechtungsklage statthaft; ein Normenkontrollantrag ginge ins Leere.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ohne eine eigene Ziffer zum Wirksamkeitszeitpunkt greift die Sperrung erst am 9. Juni 2026 — acht Tage zu spät.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Als Satzung beschlossen, ist der Akt jedenfalls unwirksam; die Gemeinde muss neu entscheiden.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil eine Allgemeinverfügung ergeht, war die Anhörung nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG von Gesetzes wegen ausgeschlossen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I weiterlesen.

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