Handels- und Gesellschaftsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Das für die Technik zuständige Vorstandsmitglied H des TuS baut das Festzelt selbst auf und lässt die Sturmverankerung aus Zeitgründen weg. Nachts kippt das Zelt auf das Auto der Anwohnerin C; der Schaden beträgt 14.000 €. H erhält jährlich 2.400 € Aufwandspauschale.
§ 31 BGB ist die Anspruchsgrundlage, auf die C ihren Ersatzanspruch gegen den Verein stützen kann (§ 823 I BGB).
H hat beim Zeltaufbau in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen gehandelt (§ 31 BGB, § 823 I BGB).
Der Verein kann sich durch den Nachweis sorgfältiger Auswahl und Überwachung entlasten (§ 31 BGB, § 831 I 2 BGB).
H haftet dem Verein wegen seiner Aufwandspauschale nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 31a I 1, § 31a I 3 BGB).
Weil H die Verankerung bewusst weggelassen hat, greift das Privileg im Ergebnis nicht (§ 31a I 1, § 31a II 2 BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Handels- und Gesellschaftsrecht weiterlesen.
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