Örtliche Zuständigkeit für den Durchsuchungsbeschluss (§ 162 StPO)

Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 3 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grigore Popescu wegen Bandendiebstahls. Sein Wohnsitz und das Lager, in dem die Beute vermutet wird, liegen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts als dem, in dem die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat. Der Dezernent will den Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht des Wohnorts beantragen, weil das „näher dran“ sei.

  1. Aussage 1 von 3 · Richtig oder falsch?

    Das Amtsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft ist zuständig für den Durchsuchungsbeschluss.

  2. Aussage 2 von 3 · Richtig oder falsch?

    Die Nähe zum Ort der Maßnahme spielt eine Rolle bei der Zuständigkeit des Gerichts.

  3. Aussage 3 von 3 · Richtig oder falsch?

    Das Amtsgericht des Wohnorts von Grigore Popescu ist zuständig für den Durchsuchungsbeschluss.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht I weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema