Nutzungsherausgabe und Aufwendungsersatz beim Grundstücksvermächtnis (§§ 2184, 2185 BGB)

Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Rosalie Bickenbach vermacht ihrem Neffen Lennart ein verpachtetes Ackergrundstück. Zwischen dem Erbfall am 03.02.2026 und der Auflassung am 19.11.2026 vereinnahmt der Alleinerbe 7.200 € Pachtzins; er zahlt 480 € Grundsteuer, 610 € Gebäudeversicherung und lässt für 3.900 € eine einsturzgefährdete Feldscheune abtragen. Lennart verlangt das Grundstück und den Pachtzins, der Erbe hält dagegen.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Erbe muss Lennart die 7.200 € Pachtzins herausgeben, die seit dem Erbfall angefallen sind.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für Nutzungen, die keine Früchte sind – etwa den eigenen Gebrauchsvorteil –, müsste der Erbe ebenfalls Wertersatz leisten.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Grundsteuer, Gebäudeversicherung und die Abbruchkosten der einsturzgefährdeten Scheune kann der Erbe als Aufwendungen ersetzt verlangen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil dem Erben Gegenansprüche von 4.990 € zustehen, ist Lennarts Klage auf Herausgabe abzuweisen.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Aus dem Zug-um-Zug-Urteil ersetzt § 894 ZPO die Auflassungserklärung erst, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt ist.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess weiterlesen.

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