Mündlicher Antrag auf Strafbefehl in der Hauptverhandlung (§ 408a StPO)

Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Nils erscheint unentschuldigt nicht zu seiner Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht. Die Staatsanwaltschaft hält nach der Aktenlage nur noch eine einfache Körperverletzung für nachweisbar und möchte nun im laufenden Termin den Erlass eines Strafbefehls über 90 Tagessätze Geldstrafe beantragen.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die Staatsanwaltschaft kann den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls in der laufenden Hauptverhandlung mündlich stellen.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Das Schöffengericht ist für den Erlass eines Strafbefehls nach Eröffnung des Hauptverfahrens von vornherein unzuständig.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen liegt innerhalb der zulässigen Rechtsfolgen eines Strafbefehls.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Nach Erlass des Strafbefehls nach § 408a StPO kann die Staatsanwaltschaft die Anklage jederzeit noch zurücknehmen.

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