Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Teamleiter P entzieht der Disponentin M über sieben Monate Aufgaben und kündigt wöchentlich in Teamsitzungen an, sie werde es nicht lange machen. M meldet das der Geschäftsführung der H-GmbH dreimal schriftlich; diese spricht von Reibungen. M erkrankt und ist vier Monate arbeitsunfähig.
Die Rücksichtnahmepflicht des § 241 II BGB verpflichtet im Arbeitsverhältnis allein den Arbeitgeber und nicht den Arbeitnehmer.
Der Schmerzensgeldanspruch gegen H setzt voraus, dass die Geschäftsführung trotz der drei Meldungen untätig geblieben ist.
M kann von H Schmerzensgeld verlangen (§ 280 I BGB iVm § 241 II BGB und § 253 II BGB).
Das Vertretenmüssen der H wird vermutet, so dass sie die Vermutung widerlegen muss (§ 280 I 2 BGB).
Gegen P persönlich stehen M keine Ansprüche zu, weil nur H als Arbeitgeberin gebunden ist.
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