Mobbing und die Rücksichtnahmepflicht

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Teamleiter P entzieht der Disponentin M über sieben Monate Aufgaben und kündigt wöchentlich in Teamsitzungen an, sie werde es nicht lange machen. M meldet das der Geschäftsführung der H-GmbH dreimal schriftlich; diese spricht von Reibungen. M erkrankt und ist vier Monate arbeitsunfähig.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Rücksichtnahmepflicht des § 241 II BGB verpflichtet im Arbeitsverhältnis allein den Arbeitgeber und nicht den Arbeitnehmer.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Schmerzensgeldanspruch gegen H setzt voraus, dass die Geschäftsführung trotz der drei Meldungen untätig geblieben ist.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    M kann von H Schmerzensgeld verlangen (§ 280 I BGB iVm § 241 II BGB und § 253 II BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Vertretenmüssen der H wird vermutet, so dass sie die Vermutung widerlegen muss (§ 280 I 2 BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Gegen P persönlich stehen M keine Ansprüche zu, weil nur H als Arbeitgeberin gebunden ist.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.

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