Mindestabstand von Windenergieanlagen und Fortgeltung alter Satzungen

Öffentliches Recht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

B beantragt die Genehmigung einer Windenergieanlage im Außenbereich: Nabenhöhe 166 m, Rotorradius 75 m. Das nächste Wohngebäude in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil steht 2.300 m von der Mitte des Mastfußes entfernt, ein einzelner Aussiedlerhof im Außenbereich 900 m. In derselben Akte liegen zwei ältere Satzungen der G: eine Freiflächengestaltungssatzung von 2016 und eine Stellplatzsatzung von 2019.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Mindestabstand ist nicht eingehalten, und die Rechnung geht über die Zusammensetzung der Höhe.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Gemessen wird von der äußersten Rotorspitze bis zur Grenze des betroffenen Grundstücks.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Aussiedlerhof in 900 m Entfernung löst die Zehnfachregel nicht aus, obwohl dort gewohnt wird.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Fehlt der Mindestabstand, ist die Windenergieanlage im Außenbereich unzulässig und kann dort nicht errichtet werden.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Freiflächengestaltungssatzung von 2016 gilt nicht mehr; sie ist kraft Übergangsvorschrift außer Kraft getreten.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Stellplatzsatzung von 2019 gilt dasselbe: Auch sie ist am 30. September 2025 außer Kraft getreten.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht VI weiterlesen.

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