Öffentliches Recht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
B beantragt die Genehmigung einer Windenergieanlage im Außenbereich: Nabenhöhe 166 m, Rotorradius 75 m. Das nächste Wohngebäude in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil steht 2.300 m von der Mitte des Mastfußes entfernt, ein einzelner Aussiedlerhof im Außenbereich 900 m. In derselben Akte liegen zwei ältere Satzungen der G: eine Freiflächengestaltungssatzung von 2016 und eine Stellplatzsatzung von 2019.
Der Mindestabstand ist nicht eingehalten, und die Rechnung geht über die Zusammensetzung der Höhe.
Gemessen wird von der äußersten Rotorspitze bis zur Grenze des betroffenen Grundstücks.
Der Aussiedlerhof in 900 m Entfernung löst die Zehnfachregel nicht aus, obwohl dort gewohnt wird.
Fehlt der Mindestabstand, ist die Windenergieanlage im Außenbereich unzulässig und kann dort nicht errichtet werden.
Die Freiflächengestaltungssatzung von 2016 gilt nicht mehr; sie ist kraft Übergangsvorschrift außer Kraft getreten.
Für die Stellplatzsatzung von 2019 gilt dasselbe: Auch sie ist am 30. September 2025 außer Kraft getreten.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht VI weiterlesen.
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