Minderjährige & Familienpool

Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Im Familienpool soll das Vermögen zusammenbleiben, weshalb die Kinder erst mit 25 Jahren kündigen dürfen sollen. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass die Tochter nach Eintritt der Volljährigkeit mit Altschulden der Gesellschaft im Privatvermögen belastet wird.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für Gesellschaftsverbindlichkeiten, die während der Minderjährigkeit begründet wurden, gilt die Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB auf das bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandene Vermögen.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB kann im Gesellschaftsvertrag wirksam ausgeschlossen werden, um den Pool abzusichern.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ein minderjährig beigetretenes Kind kann seine Mitgliedschaft nach Eintritt der Volljährigkeit nach § 725 Abs. 4 BGB kündigen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Volljährigkeits-Kündigungsrecht nach § 725 Abs. 4 BGB ist abdingbar und kann durch eine Klausel im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Statt auf einen unwirksamen Kündigungsausschluss zu setzen, sollte der Zusammenhalt des Pools besser über eine wirksame und maßvolle Abfindungsregelung gesteuert werden.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.

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