Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Assessorkern · Rechenfall
K verlangt von Alleinerbin B 40.000 € Pflichtteil. Nach dem Wertgutachten über das Nachlassgrundstück nimmt K die Klage mit Einwilligung der B über 10.000 € zurück. Das Landgericht spricht 24.000 € zu und weist die Klage im Übrigen ab. Die Kostenentscheidung ist zu formulieren.
K trägt 40 % der Kosten, B 60 % (§§ 92 I 1, 269 III 2 ZPO).
Der zurückgenommene und der abgewiesene Teil der Klage sind im Kostentenor getrennt voneinander auszusprechen.
Das Gericht kann der B trotz des Teilunterliegens der K die gesamten Kosten auferlegen (§ 92 II Nr. 2 ZPO).
Der Ausspruch nach § 709 S. 1, 2 ZPO ergeht, weil der durch das Landgericht zu erbringende Zuspruch von 24.000 € die gesetzliche Grenze von 1.250 € übersteigt.
Gegen die Wertfestsetzung ist die Beschwerde erst eröffnet, wenn der Beschwerdegegenstand 300 € übersteigt (§ 68 I 1 GKG).
Wird der Wert auf die Beschwerde herabgesetzt, muss K die Änderung der Kostenentscheidung beantragen (§ 102 I 1 ZPO).
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