Kern will nichts mehr nachzahlen

Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Frau Kern beteiligt sich als Kommanditistin mit 200.000 € an einer KG. Im Gesellschaftsvertrag ist schlicht von einer „Einlage“ von 200.000 € die Rede, die sie vollständig auf das Gesellschaftskonto überweist; im Handelsregister wird eine Haftsumme von 200.000 € eingetragen. Sie fragt, ob Haftsumme und Einlage dasselbe sind und ob nach der Zahlung noch Forderungen von Gläubigern drohen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Haftsumme und Pflichteinlage sind zwingend derselbe Betrag und können vertraglich nicht auseinanderfallen.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Haftung gegenüber den Gläubigern kommt es auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme an.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Solange Kern ihre Einlage nicht geleistet hat, haftet sie den Gläubigern der KG unmittelbar bis zur Höhe der Haftsumme.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Würde die eingetragene Haftsumme 300.000 € betragen, während Kern nur 200.000 € einzahlt, bliebe sie den Gläubigern in Höhe von 100.000 € ausgesetzt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein im Gesellschaftsvertrag vereinbarter Erlass oder eine Stundung der Einlage würde auch gegenüber den Gläubigern wirken.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil Kern die Einlage von 200.000 € vollständig geleistet hat und die eingetragene Haftsumme ebenfalls 200.000 € beträgt, ist ihre Außenhaftung erloschen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.

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