Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
§ 5 der Gestaltungssatzung der Stadt S (Art. 81 I Nr. 1 BayBO, Art. 23 S. 1 GO) untersagt im Altstadtbereich Solaranlagen auf zur Straße gerichteten Dachflächen; eine Befreiungs- oder Härtefallregelung enthält die Satzung nicht. K beantragt eine Anlage für 41 000 Euro; nutzbar ist allein seine Straßenseite, die Rückseite verschattet ein höheres Nachbargebäude. S lehnt am Dienstag, dem 6. Oktober 2026, ab. K klagt, hilfsweise auf Ausgleich in Geld.
Art. 14 I 2 GG spricht von „den Gesetzen“ im Plural, und daran hängt eine Aussage über den Eigentumsbegriff selbst.
Ob Art. 14 I 1 GG mit Abs. 3 oder Art. 14 I 2 GG gilt, entscheidet sich nach Form und Ziel der Maßnahme, nicht nach der Schwere der Belastung.
Weil K auf der einzig nutzbaren Dachfläche nichts mehr darf, schlägt die Inhaltsbestimmung in eine Enteignung um, und er kann Entschädigung verlangen.
Das Fehlen jeder Befreiungsmöglichkeit ist der Punkt, an dem die Satzung steht oder fällt — und zwar bevor über Geld gesprochen wird.
Für den hilfsweise geltend gemachten Ausgleichsanspruch ist nach § 40 II 1 VwGO der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Art. 14 III GG bleibt in dieser Arbeit unerwähnt bis auf zwei Sätze — und dafür gibt es einen strukturellen Grund.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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