Höhe und Fälligkeit des Zwangsgelds (Art. 31 BayVwZVG)

Öffentliches Recht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A vermietet eine Fläche ohne die erforderliche Erlaubnis als Stellplatz und nimmt dafür 1.050 Euro im Monat ein. Die Gemeinde G untersagt ihm das Vermieten und droht ein Zwangsgeld an; sie rechnet mit sechs Monaten bis zur bestandskräftigen Klärung. Nach der ersten Zuwiderhandlung schreibt sie A: „Das angedrohte Zwangsgeld ist fällig geworden; wir bitten um Zahlung binnen zwei Wochen.“ A will sich wehren.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein Zwangsgeld von 6.300 Euro hält sich im Rahmen des Art. 31 II BayVwZVG und ist am richtigen Maßstab bemessen.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hätte die Polizei denselben Betrag gewählt, wäre er ebenfalls zulässig — notfalls über die Überschreitungsklausel.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Eine Zwangsgeldfestsetzung wird es hier nicht geben; die Androhung ist der Leistungsbescheid.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Gegen das Schreiben der G, mit dem sie die Fälligkeit mitteilt, ist die Anfechtungsklage die statthafte Klageart.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bevor G die Zwangsgeldforderung beitreibt, muss sie mahnen — mit einer Frist von mindestens einer Woche.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hört A nach Eintritt der Fälligkeit mit dem Vermieten auf, ist das Zwangsgeld nicht mehr beizutreiben.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht V weiterlesen.

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