Öffentliches Recht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
A vermietet eine Fläche ohne die erforderliche Erlaubnis als Stellplatz und nimmt dafür 1.050 Euro im Monat ein. Die Gemeinde G untersagt ihm das Vermieten und droht ein Zwangsgeld an; sie rechnet mit sechs Monaten bis zur bestandskräftigen Klärung. Nach der ersten Zuwiderhandlung schreibt sie A: „Das angedrohte Zwangsgeld ist fällig geworden; wir bitten um Zahlung binnen zwei Wochen.“ A will sich wehren.
Ein Zwangsgeld von 6.300 Euro hält sich im Rahmen des Art. 31 II BayVwZVG und ist am richtigen Maßstab bemessen.
Hätte die Polizei denselben Betrag gewählt, wäre er ebenfalls zulässig — notfalls über die Überschreitungsklausel.
Eine Zwangsgeldfestsetzung wird es hier nicht geben; die Androhung ist der Leistungsbescheid.
Gegen das Schreiben der G, mit dem sie die Fälligkeit mitteilt, ist die Anfechtungsklage die statthafte Klageart.
Bevor G die Zwangsgeldforderung beitreibt, muss sie mahnen — mit einer Frist von mindestens einer Woche.
Hört A nach Eintritt der Fälligkeit mit dem Vermieten auf, ist das Zwangsgeld nicht mehr beizutreiben.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht V weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.