Höchstgrenze der Mietsicherheit in Formularklauseln (§ 551 BGB)

Zivilrecht VIII · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Ingolstadt. Die Vermieterin Roswitha Guggenberger vermietet eine Wohnung; Nettokaltmiete 720,00 EUR, Betriebskostenvorauszahlung 190,00 EUR, zusammen 910,00 EUR. Der Formularvertrag lautet: „Der Mieter leistet eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten (2.730,00 EUR), zahlbar in einer Summe vor Übergabe der Wohnung.“ Der Mieter Benedikt Stallbaumer zahlt 900,00 EUR und sonst nichts.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Kautionsklausel ist unbedenklich, weil 2.730,00 EUR genau das Dreifache der vereinbarten Monatsmiete sind.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Unwirksam ist die Kautionsabrede trotzdem nur, soweit sie das gesetzliche Höchstmaß übersteigt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch die Anordnung, die Kaution in einer Summe vor der Übergabe der Wohnung zu zahlen, ist unwirksam.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Kaution darf die Vermieterin auf ihrem Geschäftskonto führen, solange sie sie verzinst.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Nach § 569 Abs. 2a BGB könnte die Vermieterin erst bei einem Rückstand von 1.440,00 EUR fristlos kündigen — und den erreicht Stallbaumer nach seiner Zahlung nicht mehr.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Zivilrecht VIII weiterlesen.

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