Handelndenhaftung bei der Vor-GmbH (§ 11 II GmbHG)

Handels- und Gesellschaftsrecht · Handelsrecht, Personengesellschaften, GmbH, Verein · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Der Vertrag der Möbelwerk-GmbH ist am 12. Januar beurkundet. S ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Am 20. Januar bestellt er bei V Holz für 62.000 € und zeichnet „Möbelwerk GmbH i.G., S, Geschäftsführer“. Seine Schwester N führt die Einkaufsverhandlungen und verfügt über das Konto. Eingetragen wird nie.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    S hat am 20. Januar im Namen der Gesellschaft und vor der Eintragung gehandelt (§ 11 II, § 11 I GmbHG).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    V kann von S neben der Vor-GmbH persönlich Zahlung der 62.000 € verlangen (§ 11 II GmbHG, § 421 BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Handelndenhaftung setzt voraus, dass S das Scheitern der Eintragung zu vertreten hat (§ 11 II GmbHG, § 276 I 1 BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Haftung des S wäre auch nach einer Eintragung der Gesellschaft bestehen geblieben (§ 11 II, § 13 II GmbHG).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Auch N kann Handelnde im Sinne des § 11 II GmbHG sein, obwohl sie nicht bestellt ist (§ 6 III 2 GmbHG).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Handels- und Gesellschaftsrecht · Handelsrecht, Personengesellschaften, GmbH, Verein weiterlesen.

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