Familienrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
H schenkt seinem fünfjährigen Enkel R ein unbebautes, unbelastetes und nicht vermietetes Gartengrundstück. Beim Notar erklärt B – Hs Tochter und alleinsorgeberechtigte Mutter des Kindes – für R die Annahme und die Auflassung; ein Ergänzungspfleger wird nicht bestellt. Das Grundbuchamt lehnt die Eintragung ab und verweist auf den Ausschluss der Vertretungsmacht.
R ist nach § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig, so dass ohne Vertretung nichts geht.
§ 1824 I Nr. 1 BGB greift nach seinem Wortlaut ein, weil H Bs Verwandter in gerader Linie ist (§ 1589 I 1 BGB).
§ 1824 I Nr. 1 BGB schließt die Vertretung auch dann aus, wenn das Geschäft dem Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt.
R ist danach Eigentümer des Grundstücks geworden.
Beide Schranken sind deshalb getrennt zu begründen (§ 1824 II BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Familienrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.