Gewöhnlicher Aufenthalt des Grenzgängers (§ 9 AO)

Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

G wohnt in Frankreich und arbeitet täglich in Kehl, kehrt aber jeden Abend zum Übernachten nach Hause zurück. Es stellt sich die Frage, ob er dadurch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründet.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts nach § 9 AO ist ein nicht nur vorübergehendes Verweilen im Inland erforderlich.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die gesetzliche Sechsmonatsfrist des § 9 Satz 2 AO erfordert zwingend, dass der Aufenthalt durchgehend und ohne jede Unterbrechung (z.B. durch Wochenenden) erfolgt.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Ein arbeitstäglich von Deutschland nach Frankreich zum Übernachten zurückkehrender Grenzgänger begründet keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, da es an einem Verweilen von übergeordnetem Gewicht fehlt.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    G hat aufgrund seiner täglichen Arbeit in Kehl zwingend einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründet.

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