Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (§ 41 StGB)

Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A täuscht seiner Bank einen erfundenen Auftragsbestand vor, um ein Darlehen von 180.000 Euro zu erlangen; sie prüft nach und zahlt nicht. Wegen versuchten Betruges hält die Kammer zwei Jahre Freiheitsstrafe für angemessen und setzt sie zur Bewährung aus. A verdient 5.400 Euro netto, hat keine Unterhaltspflichten und 40.000 Euro erspart. St beantragt daneben eine Geldstrafe.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 41 StGB hat drei Voraussetzungen, und die erste ist mit dem gescheiterten Versuch erfüllt.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil § 263 I StGB die Geldstrafe wahlweise androht, fehlt es an der zweiten Voraussetzung.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die dritte Voraussetzung — dass die zusätzliche Geldstrafe „angebracht“ ist — ist der eigentliche Prüfungspunkt, und sie trägt hier.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Geldstrafe wird nach denselben Regeln bemessen wie jede andere, und sie erscheint im Tenor neben der Freiheitsstrafe.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt ist, ruht auch die Geldstrafe bis zum Ablauf der Bewährungszeit.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wäre der Betrug vollendet und stünden die 180.000 Euro noch auf einem Konto des A, änderte sich am Ergebnis nichts.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht IV weiterlesen.

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