Strafrecht VII · Materielles Strafrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Am 9. Februar 2026 gegen 0:30 Uhr entreißt B dem A auf einem unbeleuchteten Parkdeck die Umhängetasche und läuft zur Ausfahrt. A, der sein Fahrrad soeben abgestellt hat und das Bügelschloss noch in der Hand hält, holt ihn nach dreißig Metern ein und schlägt ihm auf den Rücken. B lässt die Tasche fallen und geht zu Boden. A schlägt ein zweites Mal, auf den Hinterkopf; B erleidet einen Schädelbruch.
Als A den B nach dreißig Metern einholte, war der Angriff noch gegenwärtig — obwohl der Zugriff auf die Tasche da längst abgeschlossen war.
Erforderlich war der Schlag nicht: A konnte stehen bleiben und die Polizei rufen, und wer eine gefahrlose Möglichkeit hat, muss sie ergreifen.
Ob der erste Schlag erforderlich war, entscheidet eine Stufung — und ob sie eingehalten werden konnte, muss die Akte hergeben.
Der zweite Schlag scheitert an der Erforderlichkeit; deshalb bleibt für ihn immerhin § 33 StGB offen.
Weil A in der Vernehmung angegeben hat, er habe dem B „eine Lehre erteilen“ wollen, fehlt der Verteidigungswille, und schon deshalb ist auch der erste Schlag nicht gerechtfertigt.
Ausgeschrieben teilt der Abschlussvermerk das eine Geschehen in zwei Vorwürfe — und die Uhrzeit steht darin nicht.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VII · Materielles Strafrecht weiterlesen.
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