Öffentliches Recht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Der Hund des A sprang am 7. März 2026, am 21. März 2026 und am 4. April 2026 auf dem Weg zum Spielplatz Passanten an; beim dritten Mal wurde ein Kind am Arm verletzt. Nach dem zweiten Vorfall sagte A schriftlich zu, den Hund anzuleinen. Die Gemeinde G ordnet am 20. April 2026 Leinen- und Maulkorbzwang an, Art. 18 II LStVG. A legt später ein Wesensgutachten vor, das den Hund als ungefährlich bewertet.
Maßgeblich ist, was G am 20. April 2026 wusste oder bei pflichtgemäßer Aufklärung hätte wissen müssen.
Das Wesensgutachten macht die Anordnung nachträglich rechtswidrig, weil es die Gefahrenprognose widerlegt.
Die Prognose ist eine Kette in vier Gliedern, und das zweite Glied besteht aus Wahrnehmungen, nicht aus Bewertungen.
Der Obersatz der Prognose nennt Zeitpunkt, Gefahrenstufe, Schutzgut und Norm; die Legaldefinition steht unmittelbar darunter.
Die Zusage des A nach dem zweiten Vorfall bleibt in der Prognose außer Betracht, weil nur belastende Umstände die Gefahr begründen.
Der Schlussabsatz verrechnet die Wahrscheinlichkeit mit dem Rang des Rechtsguts und enthält damit die Je-desto-Formel.
Steht die Gefahr fest, ist die Anordnung damit auch verhältnismäßig; beides beruht auf derselben Abwägung.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht V weiterlesen.
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