Geerbtes Grundstück im privilegierten Anfangsvermögen beim Zugewinn (§ 1374 BGB)

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Almut und Jörg streiten sich im Scheidungsverfahren über die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Jörg hat während der Ehe ein Grundstück geerbt, dessen Wert er seinem Anfangsvermögen hinzurechnet. Sein Anwalt möchte das Grundstück zusätzlich aus dem Endvermögen streichen, was Almuts Ausgleichsanspruch massiv schmälern würde.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Jörg darf den Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls (abzüglich der Erbschaftsteuer) seinem Anfangsvermögen hinzurechnen.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die Wertsteigerung des Grundstücks von 300.000 € auf 380.000 € während der Ehe bleibt für Jörg privilegiert und wird nicht als Zugewinn erfasst.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Jörgs Anwalt darf das Grundstück zusätzlich zum Anfangsvermögen auch noch aus dem Endvermögen herausrechnen.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Durch die fälschliche doppelte Herausrechnung des Grundstücks würde Almuts Anspruch auf Ausgleich in eine Gegenforderung von Jörg gegen Almut umschlagen.

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