Form des Schenkungsversprechens auf den Todesfall (§ 2301 BGB)

Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Heiko Wendland wird in seinen letzten Jahren vom Pflegehelfer Samuel Otte betreut. Am Rechner tippt er: „Herr Otte erhält nach meinem Tod 40.000 € aus meinem Vermögen, sofern er mich überlebt“, druckt den Text aus und unterschreibt handschriftlich; Otte unterschreibt ebenfalls. Nach Wendlands Tod verklagt Otte die beiden Erben auf Zahlung der 40.000 €.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Zuwendung ausdrücklich davon abhängt, dass Otte den Versprechenden überlebt, liegt ein Schenkungsversprechen von Todes wegen vor.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Streit, ob § 2301 I BGB auf § 2276 BGB oder auch auf § 2247 BGB verweist, muss hier entschieden werden, weil das Ergebnis davon abhängt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Formmangel führt zur Nichtigkeit des Versprechens.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Formmangel ist geheilt, weil das Versprechen jedenfalls als Schenkung nach § 518 II BGB wirksam wird.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Eine Umdeutung in ein Vermächtnis nach § 140 BGB rettet den Anspruch nicht.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Klage über 40.000 € gegen die Erben ist das Amtsgericht zuständig.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema