Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Silke Meinhardt ist Alleinerbin ihres Vaters. Eine Sparkasse hat gegen sie ein rechtskräftiges Urteil über 21.500 € aus einem Darlehen des Vaters erwirkt; im Prozess trug Silke vor, der Nachlass sei überschuldet, beantragte aber keinen Haftungsvorbehalt, und das Gericht nahm ihn nicht in den Tenor auf. Jetzt soll in ihr Gehalt vollstreckt werden, und sie beruft sich auf die Dürftigkeit des Nachlasses.
Damit Silke die Beschränkung ihrer Erbenhaftung überhaupt geltend machen kann, muss sie ihr im Urteil vorbehalten sein.
Weil Silke im Prozess die Überschuldung des Nachlasses vorgetragen hat, musste das Gericht den Vorbehalt von Amts wegen ohne jeden Antrag in den Tenor setzen.
Ob der Nachlass tatsächlich dürftig ist, hätte das Prozessgericht schon bei der Aufnahme des Vorbehalts abschließend prüfen müssen.
Der fehlende Vorbehalt hätte sich als offenbare Unrichtigkeit durch Urteilsberichtigung heilen lassen.
Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig war, hätte Silke binnen zwei Wochen ab Zustellung eine Urteilsergänzung beantragen können.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist Silkes Haftungsbeschränkung endgültig verloren, sodass die Sparkasse in ihr Gehalt vollstrecken darf.
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