Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Assessorkern · Formalien
E hinterlässt ein eigenhändiges Testament, das Tochter T zur Alleinerbin bestimmt; der Nachlass beträgt 168.000 €. T beantragt den Erbschein. Sohn S, als Beteiligter hinzugezogen, hält E für testierunfähig; nach einem Gutachten ist das Gericht vom Gegenteil überzeugt.
Über den Antrag entscheidet das Nachlassgericht durch Beschluss, der die erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet (§ 352e I 1, 2 FamFG).
Dem im Erbscheinsverfahren als Beteiligter hinzugezogenen Sohn S, der die Testierfähigkeit des Erblassers E bestritten hat, ist der Beschluss über die Erteilung des Erbscheins nach § 352e II 1 FamFG, § 41 I 2 FamFG zuzustellen.
Die Aufnahme der Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit in die Formel genügt (§ 352e II 2 FamFG).
Der Beschluss braucht keine Gründe, weil er einem Antrag stattgibt (§ 38 IV Nr. 2 FamFG).
Beurteilt das Gericht die Erbfolge anders, darf es T einen Erbschein mit der zutreffenden Quote erteilen (§ 352e I 1 FamFG).
Über die Kosten wird nach billigem Ermessen entschieden; die bloße Erfolglosigkeit belastet S noch nicht (§ 81 I 1 FamFG).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.