Erlöschen von Ansprüchen des Verletzten und Einziehung (§ 73e StGB)

Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A hat als Buchhalter in drei Fällen insgesamt 52.000 Euro seiner Arbeitgeberin auf eigene Konten geleitet; das Geld ist verbraucht. Vor der Hauptverhandlung am Mittwoch, dem 4. März 2026, hat er 9.500 Euro zurückgezahlt; auf weitere 6.000 Euro hat die Arbeitgeberin durch Vertrag verzichtet. Über den Rest besteht eine notarielle Ratenzusage mit Schuldanerkenntnis.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Einziehung ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch der Verletzten erloschen ist — hier zunächst in Höhe der zurückgezahlten 9.500 Euro.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der vertragliche Verzicht der Arbeitgeberin auf weitere 6.000 Euro wirkt für die Einziehung ebenso wie eine Zahlung.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die notarielle Ratenzusage mit Schuldanerkenntnis lässt den Anspruch in Höhe des Restes erlöschen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Soweit der Anspruch der Arbeitgeberin verjährt wäre, wäre die Einziehung ebenfalls ausgeschlossen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Ausspruch lautet damit auf die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 36.500 Euro.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zahlt A nach der Rechtskraft die Raten wie versprochen, bleibt es bei dem Betrag; das Urteil ist nicht mehr zu ändern.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht IV weiterlesen.

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