Erfüllungsort der Nacherfüllung (§§ 439, 269 BGB)

Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Tierärztin K hat bei der Landtechnik S für ihre Praxis einen gebrauchten Geländewagen für 18.500 € gekauft und ihn dort abgeholt. Sechs Wochen später fällt die Servolenkung aus; Ursache ist ein schon bei der Übergabe vorhandener Defekt der Lenkhilfepumpe. Der Wagen ist noch fahrbar, aber nur mit erheblichem Kraftaufwand. K lässt ihn für 260 € abschleppen und verlangt den Betrag ersetzt.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Erfüllungsort der Nacherfüllung bestimmt sich mangels kaufrechtlicher Sonderregel nach § 269 I BGB.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Erfüllungsort liegt stets dort, wo sich die Sache vertragsgemäß befindet (§ 269 I BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    K musste den Wagen zwar hinbringen; die 260 € trägt gleichwohl S (§ 439 II BGB).

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Käufer muss dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung stellen (§ 439 V BGB).

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch ohne Gelegenheit zur Untersuchung (§ 439 V BGB) setzt das Nacherfüllungsverlangen eine wirksame Frist in Lauf.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Als Unternehmerin muss K die Transportkosten vorstrecken und anschließend Ersatz verlangen (§ 439 II BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.

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