Erbrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
E stirbt unverheiratet und ohne Testament. Sein leiblicher Sohn S ist mit fünf Jahren von einer anderen Familie als Kind angenommen worden und hatte zuletzt wieder Kontakt zu E. Die Eltern des E sind vorverstorben, und sein Bruder T verlangt von S das Motorrad des Erblassers.
Mit der Annahme als Kind ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen S und E erloschen (§ 1755 I 1 BGB).
Weil S und E zuletzt wieder Kontakt hatten, lebt das gesetzliche Erbrecht des S nach E wieder auf.
Die Verwandtschaft zu E bliebe bestehen, wenn S erst als Volljähriger angenommen worden wäre (§ 1770 II BGB).
S erbte nach E auch ohne die Annahme, wenn E mit der Mutter nicht verheiratet war und seine Vaterschaft weder anerkannt noch gerichtlich festgestellt worden wäre.
Wäre überhaupt kein Verwandter vorhanden, erbte das Land, und es könnte die Erbschaft nicht ausschlagen (§§ 1936 S. 1, 1942 II BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.