Echter Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 I BGB)

Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

T kauft beim Tischler I einen Schreibtisch aus Nussbaum für 4.200 € und zahlt sofort. Der Tisch soll zu ihrer Patentochter N gehen. Im Vertrag halten T und I fest: „Lieferung an N; sie kann die Lieferung selbst verlangen.“ Zum Termin liefert I nicht — er hat den Tisch teurer verkauft.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    N kann die Lieferung des Schreibtischs von I verlangen, obwohl sie nicht Vertragspartei ist (§ 328 I BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Hätte im Formular nur Ns Anschrift in der Zeile „Lieferung“ gestanden, läge ein unechter Vertrag zugunsten Dritter vor.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Hätte T nicht gezahlt, könnte I auch der N die Einrede aus § 320 I 1 BGB entgegenhalten.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil N das Forderungsrecht erworben hat, erklärt sie auch Rücktritt und Minderung gegenüber I selbst.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    N kann das erworbene Recht zurückweisen, wenn sie die Zuwendung nicht will (§ 333 BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung weiterlesen.

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