BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
U baut für die Privatkundin C ein Bad um. Us Formularvertrag enthält drei Zeilen: Werklohn 34.000 €, Bearbeitungsgebühr 12,50 € je Mahnung, und — bei einer Abnahme später als sieben Tage nach der Fertigstellungsanzeige — eine Vertragsstrafe von 0,5 % der Auftragssumme je weiterem Kalendertag. C nimmt erst nach drei Wochen ab; U stellt dafür 2.380 € in Rechnung.
Vor der Inhaltskontrolle steht die Kontrollfähigkeit; die Werklohnzeile ist ihr entzogen (§ 307 III 1 BGB).
Wie die Werklohnzeile ist auch die Mahngebühr von 12,50 € eine kontrollfreie Preisabrede (§ 307 III 1 BGB).
Die Vertragsstrafenklausel fällt nach § 309 Nr. 6 BGB, ohne dass es auf ihre Höhe ankommt.
Gegenüber einem Unternehmer wäre § 309 Nr. 6 BGB nicht anwendbar, § 308 Nr. 1a und 1b BGB dagegen schon.
Auch bei der kontrollfreien Werklohnzeile bleibt die Transparenzkontrolle offen (§ 307 III 2 BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.