Drei Zeilen im Formularvertrag

BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

U baut für die Privatkundin C ein Bad um. Us Formularvertrag enthält drei Zeilen: Werklohn 34.000 €, Bearbeitungsgebühr 12,50 € je Mahnung, und — bei einer Abnahme später als sieben Tage nach der Fertigstellungsanzeige — eine Vertragsstrafe von 0,5 % der Auftragssumme je weiterem Kalendertag. C nimmt erst nach drei Wochen ab; U stellt dafür 2.380 € in Rechnung.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Vor der Inhaltskontrolle steht die Kontrollfähigkeit; die Werklohnzeile ist ihr entzogen (§ 307 III 1 BGB).

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wie die Werklohnzeile ist auch die Mahngebühr von 12,50 € eine kontrollfreie Preisabrede (§ 307 III 1 BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Innerhalb der Inhaltskontrolle wird von § 307 BGB nach hinten zu §§ 308, 309 BGB geprüft.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Vertragsstrafenklausel fällt nach § 309 Nr. 6 BGB, ohne dass es auf ihre Höhe ankommt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Gegenüber einem Unternehmer wäre § 309 Nr. 6 BGB nicht anwendbar, § 308 Nr. 1a und 1b BGB dagegen schon.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch bei der kontrollfreien Werklohnzeile bleibt die Transparenzkontrolle offen (§ 307 III 2 BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.

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