Die Zahlung zwei Tage vor der Zustellung

Zivilprozessrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A reicht gegen B Klage auf 8.400 Euro Werklohn ein. Zwei Tage vor der Zustellung überweist B den vollen Betrag, ohne von der Klage zu wissen. A erklärt den Rechtsstreit einseitig für erledigt, B widerspricht und beantragt Klageabweisung.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die einseitige Erledigungserklärung ist nach § 264 Nr. 2 ZPO eine Beschränkung des Klageantrags und keine Klageänderung.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Feststellungsantrag ist begründet, wenn die Klage ursprünglich zulässig und begründet war und ein erledigendes Ereignis eintrat.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das erledigende Ereignis setzt voraus, dass der Rechtsstreit bei seinem Eintritt bereits rechtshängig war (§ 261 I ZPO).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Fehlt es an einem erledigenden Ereignis, so wird der Feststellungsantrag des A als unzulässig abgewiesen.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Nimmt A die Klage zurück, trägt er die Kosten nach der Grundregel des § 269 III 2 ZPO.

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