Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Drei Geschwister haben den Nachlass, an dem sie zu gleichen Teilen beteiligt sind, bereits unter sich aufgeteilt. Zuvor hatte Malin die Nachlassgläubiger öffentlich zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert, doch ein Kreditinstitut meldet seine Forderung erst nach Ablauf der sechsmonatigen Frist an. Nun fordert die Bank von Miterbe Timo die Zahlung der gesamten Summe.
Durch die öffentliche Aufforderung nach § 2061 BGB wird die Haftung der Miterben für unbekannte Forderungen automatisch auf den jeweiligen Erbteil begrenzt.
Die Frist für die Anmeldung der Forderungen beginnt mit dem Tag der ersten Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Timo haftet nach der Nachlassteilung nur anteilig, da das Kreditinstitut seine Forderung erst nach Ablauf der von Malin gesetzten sechsmonatigen Anmeldefrist angemeldet hat und sie den Miterben bei der Teilung unbekannt war (§ 2061 BGB).
Das Kreditinstitut könnte alternativ noch die Nachlassverwaltung beantragen, um die volle Haftung der Erben zu erzwingen.
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