Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Rentnerin R vermietet ihre Ostsee-Ferienwohnung ganzjährig an Feriengäste und nutzt sie lediglich zwei Wochen im Jahr selbst. Es stellt sich die Frage, ob diese Wohnung einen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO begründet.
Für die Annahme eines Wohnsitzes nach § 8 AO ist erforderlich, dass R die tatsächliche Verfügungsmacht über die Räume jederzeit innehat.
Einer ganzjährig an Feriengäste vermieteten Ferienwohnung, die die Eigentümerin nur während Leerstandszeiten nutzen kann, fehlt für die Begründung eines Wohnsitzes im Sinne des § 8 AO die jederzeitige tatsächliche Verfügungsmacht.
Die zweitägige oder -wöchige Eigennutzung zu Erholungszwecken reicht aus, um die Ferienwohnung automatisch als Hauptwohnsitz zu qualifizieren.
Die Ferienwohnung begründet für R einen steuerrechtlichen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.
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