Die Überweisung an den alten Gläubiger

Bereicherungsrecht / GoA · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Der Tischler T hat gegen den Wirt W eine Werklohnforderung über 6.200 €. Am 4. Februar tritt er sie wirksam an seine Lieferantin L ab; W erfährt davon nichts. Am 19. Februar überweist W die 6.200 € an T.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Mit dem Abtretungsvertrag ist L Inhaberin der Forderung geworden und T Nichtberechtigter (§ 398 BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ws Zahlung vom 19. Februar an T wirkt auch gegenüber der neuen Gläubigerin L.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    L kann von T die 6.200 € nach § 816 II BGB als das Geleistete herausverlangen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Hätte T eine Abtretung an L nur angezeigt und zahlte W daraufhin an L, ginge T leer aus.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Kannte W die Abtretung bei der Zahlung, bleibt es beim Anspruch der L gegen T aus § 816 II BGB.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Bereicherungsrecht / GoA weiterlesen.

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