Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Die Gemeinde G zieht K mit Bescheid vom 24. April 2026 zu einem Herstellungsbeitrag von 18 640 Euro heran; Grundlage ist § 5 ihrer Beitragssatzung. K klagt. In der Beratung hält die Kammer § 5 für unwirksam, weil der Maßstab allein an die Grundstücksfläche anknüpft und das Maß der baulichen Nutzung ausblendet. Der Berichterstatter fragt, was in den Tenor gehört.
Die Wirksamkeit der Satzung wird in der Begründetheit geprüft, und zwar vor der Subsumtion unter § 5 — in die Zulässigkeit gehört sie nicht.
Weil § 5 eine Rechtsnorm ist, muss die Kammer das Verfahren nach Art. 100 I 1 GG aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen.
Der Tenor verliert über die Satzung kein Wort — und das Verb, das ihn trägt, steht in § 113 I 1 VwGO.
Die Feststellung bindet auch das Verwaltungsgericht, das später über den Bescheid eines anderen Beitragsschuldners entscheidet.
Wie viel Raum die Normprüfung bekommt, entscheidet nicht ihr Gewicht im Lehrbuch, sondern der Sachverhalt.
Weil die Satzung von Anfang an unwirksam war, ist auch der Bescheid von Anfang an nichtig.
Der tragende Absatz der Gründe nennt Art. 100 I 1 GG, obwohl die Vorschrift gerade nicht gilt — und er sagt zusätzlich, wie weit die Entscheidung reicht.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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